Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
LIEGEWERK ist ein Handelsunternehmen welches Waren aus dem Bereich Betten, Bettwaren und Zubehör anbietet und vertreibt. Der Warenabsatz erfolgt über das Webangebot von www.liegewerk.de, www.liegewerkbetten.de und/oder über entsprechende Internetplattformen sowie den Direktvertrieb und richtet sich an den Endverbraucher. Die Bestellung von Waren bei LIEGEWERK und die damit verbundene Auftragserteilung (Vertragsabschluss) erfolgt ausschließlich schriftlich und ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
§ 2 Auftragserfassung, Vertragsabschluss und Kaufvertrag
(a) Die von LIEGEWERK bei der Auftragserfassung (Vertragsabschluss) abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Rechnungs- und Lieferanschrift sowie Telefonnummer und eMail-Adresse. Bei Bestellung oder Auftragsvergabe durch eine juristische Person darf dies nur von einer vertretungsberechtigten, natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
(b) Der Auftraggeber (Kunde) beauftragt LIEGEWERK mit der Lieferung einer bestimmten Ware. Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn LIEGEWERK die Willenserklärung des Kunden annimmt und diese schriftlich bestätigt.
(c) Eine unabwendbare aber zeitlich annehmbare Verzögerung einer Lieferung ist LIEGEWERK unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzforderungen gestattet. Ist die Lieferung einer Ware unmöglich geworden so kann LIEGEWERK einem Kaufvertrag oder Teilen daraus widersprechen. Die übrigen Bestandteile des Kaufvertrages bleiben davon unberührt und sind bis auf schriftlichen Widerruf des Kaufenden gültig.
(d) Bei Bestellungen über ein Online-Angebot von LIEGEWERK besteht das gesetzliche Widerrufsrecht. Bei allen Kaufverträgen die nicht unter das Fernabsatzgesetz fallen schließt LIEGEWERK einen Widerruf der Sache aus.
(e) Ersatzteile, Sonderanfertigungen sowie individualisierte Produkte sind vom Umtausch / der Rückgabe ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(a) Kaufbeträge für die Lieferung von Waren durch LIEGEWERK sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Vertragsabschluss zu entrichten. Es sind nur die zum Zeitpunkt des Kaufs angebotenen Zahlungswege möglich.
(b) Folgende Zahlungswege sind für den Kauf von Waren bei LIEGEWERK sowie innerhalb des Online-Angebotes und des Webshops von liegewerk.de möglich: (1) Zahlung via PayPal und (2) Vorkasse per Überweisung
§ 4 Versandbedingungen
(a) LIEGEWERK beliefert ausschließlich Privat- und Geschäftsadressen innerhalb Deutschlands. Lieferungen an Packstationen sowie Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich. Soweit nicht anders angegeben erfolgt der Versand der von Ihnen bestellten Ware per Paketdienst. In Einzelfällen, für Großbestellungen und bei eventuellen Transportproblemen seitens der Paketdienste (z.B. Streik, Unfall, Betriebsferien etc.) behält sich LIEGEWERK das Recht vor, einzelne Aufträge durch Speditionen oder eigene Zufuhr auszuliefern.
(b) Der Versand von Waren, welche im Webshop von LIEGEWERK bestellt wurden, ist, soweit nicht anders angegeben, für Sie versandkostenfrei. Dies gilt, sofern die Ware zum Zeitpunkt des Versands vollständig bezahlt, der Mindestbestellwert erreicht und die Lieferadresse durch ein geeignetes Transportfahrzeug (z.B. Lkw, Transporter etc.) erreichbar ist.
§ 5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse
Bis zur endgültigen Bezahlung tritt der/die Kaufende (Auftraggeber) alle Eigentums- und Besitzansprüche an LIEGEWERK ab. Dem stimmt der Auftraggeber bei Vertragsabschluss zu.
§ 6 Haftungsausschluss
(a) LIEGEWERK ist stets bestrebt eine fristgerechte und dem Bestellumfang entsprechende, vollständige Lieferung zu erzielen. Sollte dies einmal nicht möglich sein so haftet LIEGEWERK nicht für daraus resultierende Schäden oder Forderungen.
(b) LIEGEWERK ist berechtigt, eine Bestellung oder einen Auftrag oder Teile daraus abzulehnen oder aufzuheben wenn die Lieferung der gewünschte Ware(n) nicht mehr möglich oder eine Ware auf andere Weise unersetzlich ist. Sollte eine Ersatz- oder Nachlieferung erforderlich sein so ist LIEGEWERK nicht für daraus resultierende Schäden sondern nur für deren einwandfreie Ausführung haftbar.
(c) Grundsätzlich schließt LIEGEWERK eine Haftung für gesundheitliche Schäden und/oder Folgeschäden bei unsachgemäßer Handhabung eines Produktes aus.
(d) Für die von LIEGEWERK als neu bzw. neuwertig verkaufte Ware besteht eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab dem Tag der Lieferung. Nach 6 Monaten, ausgehend vom Tag der Lieferung, findet die Beweislastumkehr Anwendung.
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(a) Mit der Abgabe einer Bestellung erkennt der/die Kaufende die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Zahlungs- und Versandbedingungen von LIEGEWERK als grundlegend an.
(b) Für Transportschäden haftet ausschließlich der Frachtführer. Transportschäden sind dem Frachtführer umgehend mitzuteilen. Sollte dem Käufer / der Käuferin ein Transportschaden erst später auffallen so ist LIEGEWERK umgehend darüber zu unterrichten.
(c) Bei Material- und/oder Herstellungsfehlern findet das Recht auf Nachbesserung uneingeschränkt Anwendung.
(d) Sollte eine Ware durch LIEGEWERK falsch und/oder unvollständig ausgeliefert werden oder Teile der Lieferung aufgrund von Transportschäden oder Verlust ersetzt werden müssen, so behält sich LIEGEWERK das Recht auf Nachsendung bzw. Ersatzlieferung und/oder Austausch vor.
(e) Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen, Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
LIEGEWERK behält sich vor, diese AGB, das Produktsortiment, das Angebot insgesamt, Zahlungs- und Versandbedingungen sowie Preislisten und Verkaufspreise jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle LIEGEWERK betreffenden Angelegenheiten ist ausnahmslos Geislingen an der Steige (PLZ 73312, Deutschland). Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.