ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
LIEGEWERK ist ein Handelsunternehmen welches Designermöbel, Betten und Bettwaren vertreibt. Das Warenabgebot
richtet sich an den Endverbraucher. Die Bestellung von Waren bei LIEGEWERK und/oder dem Internetangebot auf
www.liegewerk.de bzw. liegewerkbetten.de und die damit
verbundene Auftragserteilung (Vertragsabschluss) erfolgt ausschließlich schriftlich und ist
nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
§ 2 Auftragserfassung, Vertragsabschluss und Kaufvertrag
(a) Die von LIEGEWERK bei der Auftragserfassung (Vertragsabschluss) abgefragten Daten
sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Rechnungs- und Lieferanschrift sowie
Telefonnummer und eMail-Adresse.
Bei Bestellung oder Auftragsvergabe durch eine juristische Person darf dies nur von einer
vertretungsberechtigten, natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
(b) Der Auftraggeber (Kunde) beauftragt LIEGEWERK mit der Lieferung einer bestimmten Ware.
Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn LIEGEWERK die Willenserklärung des Kunden
annimmt und diese schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung bzw. Bestellbestätigung).
(c) Eine unabwendbare aber zeitlich annehmbare Verzögerung einer Lieferung ist
LIEGEWERK unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzforderungen gestattet. Ist die Lieferung
einer Ware unmöglich geworden so kann LIEGEWERK einem
Kaufvertrag oder Teilen daraus widersprechen. Die übrigen Bestandteile des Kaufvertrages bleiben davon
unberührt und sind bis auf schriftlichen Widerruf des Kunden gültig.
(d) Bei Bestellungen über ein Online-Angebot von LIEGEWERK besteht das gesetzliche Widerrufsrecht.
Bei allen Kaufverträgen die nicht unter das Fernabsatzgesetz fallen schließt LIEGEWERK
einen Widerruf der Sache aus.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(a) Kaufbeträge für die Lieferung von Waren durch LIEGEWERK sind, soweit nicht anders
vereinbart, bei Vertragsabschluss zu entrichten.
§ 4 Besitz- und Eigentumsverhältnisse
Bis zur endgültigen Bezahlung tritt der Auftraggeber (Kunde) alle Eigentums- und Besitzansprüche
an LIEGEWERK ab. Dem stimmt der Auftraggeber bei Vertragsabschluss zu.
§ 5 Haftungsausschluss
(a) LIEGEWERK ist stets bestrebt eine fristgerechte Lieferung zu erzielen. Sollte dies
einmal nicht möglich sein so haftet LIEGEWERK nicht für daraus resultierende Schäden oder Forderungen.
(b) LIEGEWERK ist berechtigt, eine Bestellung oder einen Auftrag oder Teile daraus abzulehnen
oder aufzuheben wenn die Lieferung der gewünschte Ware(n) nicht mehr möglich oder eine Ware beschädigt ist.
Sollte eine Ersatz- oder Nachlieferung erforderlich sein so ist LIEGEWERK nicht für daraus
resultierende Schäden sondern nur für deren einwandfreie Ausführung haftbar.
(c) Grundsätzlich schließt LIEGEWERK eine Haftung für gesundheitliche Schäden und/oder
Folgeschäden bei unsachgemäßer Handhabung eines Produktes aus.
§ 6 Allgemeine Grundsätze
(a) Für Transportschäden haftet ausschließlich der Frachtführer.
§ 7 Schlussbestimmungen, Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
LIEGEWERK behält sich vor, diese AGB sowie Preislisten jederzeit und ohne Nennung von Gründen
zu ändern. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle LIEGEWERK betreffenden Angelegenheiten
ist ausnahmslos Geislingen an der Steige (PLZ 73312, Deutschland). Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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